Kurt Schrimm liegt Notwehr dann vor, "wenn es keine andere Möglichkeit gibt, einen bevorstehenden Angriff abzuwehren".
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Kurt Schrimm mache sich schon derjenige Nutzer strafbar, der Kinderpornos oder Nazi-Embleme in seiner Datenbank "vorrätig" halte.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)