Kurt Schrimm

  1. Kurt Schrimm liegt Notwehr dann vor, "wenn es keine andere Möglichkeit gibt, einen bevorstehenden Angriff abzuwehren". ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  2. Kurt Schrimm mache sich schon derjenige Nutzer strafbar, der Kinderpornos oder Nazi-Embleme in seiner Datenbank "vorrätig" halte. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)