Länderzuständigkeit

  1. Kein Land kann im Bereich der ausschließlichen Länderzuständigkeit durch eine Mehrheitsentscheidung gebunden werden. ( Quelle: Die Zeit (41/2003))
  2. Darüber hinaus wird es eingeschaltet bei der Verfolgung von im Ausland begangenen Tötungsdelikten, solange keine Länderzuständigkeit besteht. ( Quelle: Welt 1996)
  3. Nicht nur Koch lehnt daher eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit ab und pocht auf klare Regeln, die eine lenkende Einmischung des Bundes in die grundgesetzliche Länderzuständigkeit für Schulen und Hochschulen verhindern. ( Quelle: Tagesspiegel vom 12.04.2005)
  4. Die Kommission soll ausloten, welche Fachgebiete ganz in Länderzuständigkeit übergehen und welche ganz an den Bund fallen könnten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.08.2003)