LG Hamburg

  1. Den Rücktritt vom Urlaubssparvertrag mit Rücknahmegarantie erörtert das LG Hamburg (Nr. 47). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Bei dem von dem LG Hamburg zu beurteilenden Sachverhalt trat dagegen der Erbfall im Jahre 1971 ein, die Enteignung erst 1982. Geschädigt wurde also nicht der Erblasser, sondern geschädigt wurden unmittelbar die Erben. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)