Laborazt

  1. Und in mindestens 54 Fällen hätten der Geschäftsführer von UB- Plasma, sein Stellvertreter, der leitende Laborazt und zwei weitere Angestellte auch "mit Vorsatz" gegen die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes verstoßen. ( Quelle: TAZ 1994)