Lagerstrafen

  1. Im Gegensatz zu Gefängnissen und anderen Lagerstrafen handelt es sich bei lao gai um eine bis zu vierjährige Administrativhaft, die von der Polizei oder den Behörden ohne Anklage und Gerichtsverfahren verhängt werden kann. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.08.2005)