Landespersonalvertretungsgesetz

  1. Das Landespersonalvertretungsgesetz (SachsAnhPersVG) (12) lehnt sich weitgehend an das - schon übergangsweise geltende - Bundespersonalvertretungsgesetz an. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. "Wenn sich Brandenburg zu Recht seiner fortschrittlichen Verfassung rühmt, dann gehört dazu auch ein modernes Landespersonalvertretungsgesetz", erklärte die DGB- Landesvorsitzende Christiane Bretz gestern. ( Quelle: TAZ 1993)