Landesrechts

  1. Gesetze und VOen im Sinn dieser Bestimmung sind alle Rechtsvorschriften des bayerischen Landesrechts (Art. 53 Abs. 1 Satz 2 VfGH). ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Dabei werde dann der Verstoß des bayerischen Landesrechts gegen Bundesrecht festgestellt werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. Landesrechts nicht kündigungsberechtigt; zudem habe er am 20. 2. 1974 den Sachverhalt nur teilweise gekannt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)