Landreises

  1. Bei dieser Sachlage müßte die Sparkasse des Landreises G. - was die Revisionserwiderung verkennt - bei Zahlung der "Aufwandssumme" durch die Bekl. den weitaus größten Teil dieses Betrages unverzüglich an die Kl. auskehren. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)