Landschaftsschutzgebiete

  1. Für Biotope (außer in kreisfreien Städten), Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile ist nun ausschließlich die Untere Naturschutzbehörde zuständig. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Sie enthalten die jeweils vom Fachamt erarbeiteten Daten wie Bebauung, Natur- und Landschaftsschutzgebiete und Denkmale. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  3. Sie sollen jahrelang große Mengen hochgiftigen Sondermülls, wie verseuchtes Erdreich aus Altlasten und geschredderten Computerschrott, in Kiesgruben, Deponien oder Landschaftsschutzgebiete abgekippt haben. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  4. Biotope sollen vernetzt und Natur- und Landschaftsschutzgebiete verstärkt ausgewiesen werden. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  5. Sie beklagt, daß für die Windkraftbefürworter ohne viel Federlesen Landschaftsschutzgebiete umgewidmet werden. ( Quelle: Abendblatt vom 07.11.2004)
  6. Seinen Richtlinien zufolge sollen künftig die Kreise Ausnahmen von Verboten in Naturschutzgebieten gewähren dürfen (bisher galt das nur für Landschaftsschutzgebiete). ( Quelle: DIE WELT 2000)