Landwehrmann

  1. Die Geschäftsführer Dr. Friedrich Landwehrmann und Götz Friedrich Landwehrmann haben jeder Einzelvertretungsbefugnis und dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Die Geschäftsführer Dr. Friedrich Landwehrmann und Götz Friedrich Landwehrmann haben jeder Einzelvertretungsbefugnis und dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)