Langzeitarbeitlosem

  1. Außerdem können auch die Ostländer, anteilig pro Langzeitarbeitlosem, Geld aus dem 6,3 Milliarden-Euro-Topf der Bundesagentur für Arbeit für Eingliederungsmaßnahmen abrufen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.07.2004)