Laufzeit des Kredits

  1. Den Kreditnehmern steht deshalb während der gesamten Laufzeit des Kredits ein Widerrufsrecht zu und nicht nur ein Jahr lang nach Vertragsabschluss - wie es das bislang angewandte Verbraucherkreditgesetz vorsieht. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 14.12.2001)