Laut Beschluss des obersten Arbeitsgerichts behalten Gesamtbetriebsvereinbarungen auch nach dem Verkauf einzelner oder mehrerer Firmen ihren Status als Rechtsnorm.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 19.09.2002)
Laut Beschluss werde bei der Auswahl der Anwaltsnotare die Note im Staatsexamen in der derzeitigen Justizpraxis überbewertet.
( Quelle: Die Welt Online vom 27.05.2004)