Laut Beschluss

  1. Laut Beschluss des obersten Arbeitsgerichts behalten Gesamtbetriebsvereinbarungen auch nach dem Verkauf einzelner oder mehrerer Firmen ihren Status als Rechtsnorm. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 19.09.2002)
  2. Laut Beschluss werde bei der Auswahl der Anwaltsnotare die Note im Staatsexamen in der derzeitigen Justizpraxis überbewertet. ( Quelle: Die Welt Online vom 27.05.2004)