Legehennenverordnung

  1. Die gültige Legehennenverordnung sieht vor, daß ab 2007 nur noch Volieren mit einer Höhe von zwei Metern aufwärts und einer Mindestfläche von zwei mal 1,5 Metern zugelassen werden sollen. ( Quelle: Die Welt vom 08.06.2005)
  2. Damit wird die umstrittene Legehennenverordnung auch ohne das Votum einiger kritischer SPD-Landesregierungen in Kraft treten. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 13.10.2001)
  3. Der Bundesrats-Agrarausschuss verweigerte dem Entwurf einer neuen Legehennenverordnung die Zustimmung, weil er noch Beratungsbedarf sieht. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 30.06.2001)
  4. Da sieht Andreas Becker, der im oberschwäbischen Oberurbach einen Hühner-Freilandhof betreibt, eher europäische Zwänge: "Wir sind an die Legehennenverordnung gebunden, die an EU-Recht gekoppelt ist", so Becker. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 20.08.2005)