Ohne Zweifel haben die Bundesrichter zugunsten des Angeklagten Lehnigk-Emden entschieden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Am 13. Oktober ließ Lehnigk-Emden vier Männer und drei Frauen erschießen, die angeblich Blinksignale zu den gegnerischen Linien gegeben hatten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Wolfgang Lehnigk-Emden weiß das.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Wie bereits das Oberlandesgericht befand der BGH, Lehnigk-Emden wäre "mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit kriegsgerichtlich verfolgt worden", hätte die Wehrmachtsjustiz von den Morden erfahren.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)