Lehrbuch-

  1. Die Herausgeber haben entsprechend dem bekannten Lehrbuch- und Kommentarschema den "Allgemeinen Grundrechtslehren" einen besonderen (V.) Band reserviert (der eigenartigerweise auch den Gleichheitssatz in allen seinen Spielarten aufnehmen wird). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)