Lehrgangs-

  1. Die Fördermittel werden dem jeweiligen Bundesland vom Bund bereit gestellt: Der Zuschuss beträgt 35 Prozent für die Lehrgangs- und Prüfungskosten. ( Quelle: Abendblatt vom 18.01.2004)
  2. Hat das Arbeitsamt eine Weiterbildungsmaßnahme genehmigt, zahlt es auch die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Lernmittel und Fahrtkosten. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)