Leiharbeitnehmer

  1. Der Nutzen für die ausleihenden Firmen: Bei neu zu besetzenden Stellen kann man Mitarbeiter als Leiharbeitnehmer risikolos ausprobieren, bis man die passende Person für die Stelle gefunden hat. ( Quelle: Die Zeit (30/2002))
  2. Der Leiharbeitnehmer hat gegenüber dem Entleiher auch Treuepflicht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 15.06.2002)
  3. Allerdings müssten für die Leiharbeitnehmer, die von den vorgeschlagenen Personal-Service-Agenturen vermittelt werden sollen, sämtliche tarifvertraglichen Regelungen der jeweiligen Unternehmen ohne Einschränkung gelten. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 24.05.2002)
  4. Ein Leiharbeitnehmer kann dann ab 2004 bei Verleih in einen anderen Betrieb grundsätzlich die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen (Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub) beanspruchen wie ein vergleichbarer Stammarbeitnehmer des Entleihbetriebs. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 16.01.2003)
  5. Das Gleiche gilt für Leiharbeitnehmer. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  6. Außerdem sollen die Haftung der Entleiher für Sozialabgaben und Lohnsteuern verschärft, der arbeitsrechtliche Schutz der Leiharbeitnehmer verbessert und die Mitbestimmung der Betriebsräte über deren Beschäftigung erweitert werden. ( Quelle: TAZ 1987)