Mit ihrer Argumentation folgten die Leipziger Richter im Wesentlichen der Argumentation des Dresdner Wissenschaftsministeriums.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 25.11.2005)
Dies begründeten die Leipziger Richter damit, dass die Tat bei einem neu aufgerollten Verfahren mehr als zwei Jahre zurückliegen würde.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 10.10.2002)
Angeklagte erscheinen bei Revisionsverhandlungen fast nie, und so konnten die Leipziger Richter der Staatsanwältin leider nicht tief in die Augen schauen.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 13.02.2003)