Nach Feststellung des 7. Senats war das Bundesarbeitsministerium auch befugt, die umstrittene Leistungsverordnung zu erlassen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Das Bundesarbeitsministerium sei auch befugt gewesen, die umstrittene Leistungsverordnung zu erlassen; damit sei nicht gegen das Grundgesetz verstoßen worden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)