Liegenlassen

  1. Für Radeln im Park werden 20 Euro kassiert, das Gleiche kostet illegales Grillen in Grünanlagen und Nichtanleinen eines Hundes, für das Liegenlassen einer Getränkedose darf die Streife 35 Euro berechnen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 03.09.2004)
  2. Zu den meistgenannten Unarten gehörten kindische Kosenamen im Beisein Dritter, zu viel Urlaubsgepäck, zu lange Einkaufstouren, das Liegenlassen von Handtüchern auf dem Badezimmerboden und unterlassenes Auswechseln der Toilettenrollen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.05.2005)