Lohnausgleich

  1. Als Beispiel nannte Mai die Vereinbarung zur Beschäftigungssicherung in Ostdeutschland, wo die Arbeitszeit bei nur geringem Lohnausgleich gesenkt werden könne. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Inhalt: Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich für alle Vollbeschäftigten. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 05.11.2003)
  3. Hier müssen keine Überstunden-Zuschläge oder Lohnausgleich gewährt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  4. Beim Manteltarifvertrag ging es vor allem um die Forderung der Arbeitgeber nach einer Öffnungsklausel, mit der Betriebe die wöchentliche Arbeitszeit teils auch ohne Lohnausgleich von 35 auf bis zu 40 Stunden ausdehnen können. ( Quelle: Tagesschau vom 16.07.2005)
  5. Im endgültigen Programm steht nun die Forderung nach einer "spürbaren Arbeitszeitverkürzung" bei vollem Lohnausgleich. ( Quelle: Welt 1998)
  6. Die Gewerkschaften kämpfen für höhere Löhne und Gehälter, für Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich und 100prozentiger Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. ( Quelle: Welt 1996)
  7. Wer etwa jetzt fordere, die Arbeitszeit ohne Lohnausgleich zu erhöhen, begünstige nur die Interessen einzelner Unternehmen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 07.07.2004)
  8. Verhindert werden könne der Job-Verlust nur, wenn Gewerkschaft Verdi und Personalrat die Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 38 Stunden ohne Lohnausgleich doch noch akzeptieren. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 18.03.2003)
  9. Laut IW würde eine Stunde Mehrarbeit ohne Lohnausgleich die Beschäftigung um 2,7 Prozent verbilligen. ( Quelle: Abendblatt vom 29.06.2004)
  10. In dem Tarifkonflikt verlangen die Arbeitgeber die Möglichkeit einer verlängerten Arbeitszeit bis zu 40 Stunden pro Woche ohne garantierten Lohnausgleich. ( Quelle: Abendblatt vom 10.02.2004)