Lohnbestandteil

  1. Da der Widerrufsvorbehalt nur einen Teil eines Vergütungsteils betrifft, ist er auf einen Lohnbestandteil im Sinne der gesicherten Rechtspr. des BAG bezogen, also zulässig. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Der Arbeitgeberbeitrag wird als steuerpflichtiger Lohnbestandteil ausgezahlt, um die Lohnzusatzkosten von der Beitragsentwicklung im Gesundheitswesen abzukoppeln. ( Quelle: Die Welt vom 23.03.2005)
  3. Die von der FDP geforderte Umwandlung des Arbeitgeberanteils in einen Lohnbestandteil hält der Handwerkspräsident für problematisch. ( Quelle: Welt 1995)