Lohnfortzahlungsanspruch

  1. Daher hat diese Erkrankung für sich genommen einen Lohnfortzahlungsanspruch des Versicherten ausgelöst, während die während des Zeitraumes der Arbeitsverhinderung des Versicherten hinzugetretene Wirbelsäulenerkrankung keinen eigenen, zusätzl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)