Er hat die Kesselwärterprüfung abgelegt und bezieht Vergütung nach der Lohngruppe VIII des Lohngruppenverzeichnisses zum MTL II.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
"Fernheizwerke im Sinne des Lohngruppenverzeichnisses sind auch Fernheizanlagen mit einer Kapazität von mindestens 62,802 Mio kJ/h (15 Mio kcal/h).
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)