Lohnsteuerhilfeverein

  1. Im betreffenden Fall war der Arbeitnehmer seit 1991 in dem Lohnsteuerhilfeverein des Klägers als Steuersachbearbeiter angestellt. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 20.03.2005)
  2. Neben dem beklagten Lohnsteuerhilfeverein hatte die Stiftung Warentest im Jahre 2001 noch acht weiteren überregional tätigen Vereinen über die Schulter geschaut. ( Quelle: Handelsblatt vom 25.11.2005)