Loses

  1. Das Bild des Kutters in der Nordsee erhält der Inhaber des grünen Loses 247 (Ersatzlosnummer: 134, gelb). ( Quelle: Abendblatt vom 25.12.2003)
  2. So ist z. B. in § 67 IV BayGWahlO vorgesehen, daß Hersteller und Zieher der Lose verschiedene Personen sein müssen und der Zieher nicht bei der Herstellung, der Hersteller nicht bei der Ziehung des Loses anwesend sein darf. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)