Einheitlich ist nur die Steuerlast: Seitdem das Rennwett- und Lotteriegesetz von 1922 vor zwei Jahren geändert wurde, müssen private Anbieter auf jede Wette 16,6 Prozent Lotteriesteuer zahlen.
( Quelle: Die Welt Online vom 16.06.2002)
Und sonst? "Der Zufluss des Geldes ist steuerfrei", weil darauf bereits 16,67 Prozent Lotteriesteuer gezahlt wurden.
( Quelle: Tagesspiegel vom 24.08.2005)
Einzelne Bundesländer verlören zudem Einnahmen aus der Lotteriesteuer und den Überschüssen, wenn Tippscheine aus dem Bundesgebiet zentral abgegeben würden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Hinzu kamen nochmals fast 59 Millionen Mark Lotteriesteuer, die dem Landeshaushalt direkt zugute kamen.
( Quelle: DIE WELT 2000)