Lotteriesteuer

  1. Einheitlich ist nur die Steuerlast: Seitdem das Rennwett- und Lotteriegesetz von 1922 vor zwei Jahren geändert wurde, müssen private Anbieter auf jede Wette 16,6 Prozent Lotteriesteuer zahlen. ( Quelle: Die Welt Online vom 16.06.2002)
  2. Und sonst? "Der Zufluss des Geldes ist steuerfrei", weil darauf bereits 16,67 Prozent Lotteriesteuer gezahlt wurden. ( Quelle: Tagesspiegel vom 24.08.2005)
  3. Einzelne Bundesländer verlören zudem Einnahmen aus der Lotteriesteuer und den Überschüssen, wenn Tippscheine aus dem Bundesgebiet zentral abgegeben würden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  4. Hinzu kamen nochmals fast 59 Millionen Mark Lotteriesteuer, die dem Landeshaushalt direkt zugute kamen. ( Quelle: DIE WELT 2000)