Luftfahrtsparte

  1. Die Luftfahrtsparte soll als Sacheinlage, die nach der Dornier-Satzung nicht zu 100 Prozent zustimmungspflichtig ist, in eine Dornier Luftfahrt Beteiligungs GmbH eingebracht werden. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  2. So manches war gewiß nicht vorhersehbar, sei es nun die Entwicklung der Weltpolitik nach der Akquisition der Rüstungs- und Luftfahrtsparte oder die des Dollars - beides verantwortlich für das Desaster bei der DASA. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)