LwAnpG

  1. Darunter fällt aber nicht der Übergang der nichtvermögenswerten Rechte des § 70 III LwAnpG. Aber auch wenn man die Nachfolge in nichtvermögenswerte Rechte bejahte, fehlt es an der Nachfolgefähigkeit der in § 70 III LwAnpG enthaltenen Verpflichtungen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Darunter fällt aber nicht der Übergang der nichtvermögenswerten Rechte des § 70 III LwAnpG. Aber auch wenn man die Nachfolge in nichtvermögenswerte Rechte bejahte, fehlt es an der Nachfolgefähigkeit der in § 70 III LwAnpG enthaltenen Verpflichtungen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Dann aber ist auch für die Verfahren nach dem LwAnpG die KostenO anzuwenden (§ 33 LwVG). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Dies verkennt auch das BerGer. nicht, verneint aber im vorliegenden Fall eine Abtretungsbefugnis mit Rücksicht darauf, daß die Abwicklung nach § 51 LwAnpG bis zum 20. 7. 1991 habe erfolgen müssen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Die Bet. zu 1 haben auch keinen Anspruch auf Rückübereignung nach § 47 S. 1 LwAnpG. Unzutreffend erscheint insoweit der Standpunkt des KreisG, ein solcher Anspruch werde nicht geltend gemacht. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Erfolgte dies nicht, wie es regelmäßig der Fall sein dürfte, so sei die LPG Pächterin mit allen Folgen geblieben, so daß sich Auflösungsansprüche zwischen Bodeneigentümer und LPG aus dem LwAnpG und dem Pachtvertrag ergäben. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)