Mängeln

  1. Dieser schickt im Gegensatz zu Frankreich nur Politikrentner nach Brüssel, was sich in den Mängeln der Maastrichter Verträge besonders deutlich zeigt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Demokratie ist mit ihren Mängeln selbstverständlich geworden, die Wirkungen der Niederlage sind noch gar nicht ins allgemeine Bewusstsein gedrungen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.05.2005)
  3. Nach bisheriger Rechtsprechung konnte das Minderungsrecht bei nachträglich aufgetretenen Mängeln nur innerhalb der Sechs-Monate-Frist geltend gemacht werden. ( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 17.07.2003)
  4. Er erinnerte daran, daß im Januar dieses Jahres bei einem Brand in einem Nachtklub in Charlottenburg vier Feuerwehrmänner wegen Mängeln an ihrer Schutzkleidung verletzt wurden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  5. Tatsächlich zeigt der Bericht des Ministeriums, in dem das Verhalten der deutschen Soldaten während der blutigen Unruhen im Kosovo Mitte März untersucht wird, eine lange Reihe von Mängeln. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.09.2004)
  6. Am Wochenende litt die Ausstrahlung noch unter technischen Mängeln, doch in naher Zukunft soll jeder Internetnutzer seine eigenen Beiträge auf die Seite hochladen können. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  7. Dies liegt nach Angaben der Behörde jedoch nicht nur an technischen Mängeln. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  8. Bei Mängeln, die der Verkäufer zu vertreten hat, ist die Gesetzeslage jedoch eindeutig: Der Käufer kann "die Rückgängigmachung des Kaufes (Wandelung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen", wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  9. Wer ein neues Auto mit einer Zusatzausstattung ausrüstet und den Wagenkauf dann wegen Mängeln rückgängig macht, kann die Kosten vom Autohändler zurückverlangen. ( Quelle: Westfalenpost vom 21.07.2005)
  10. Für die von einer Anruferin im August 2001 gekaufte Bügelmaschine gilt das alte Gewährleistungsrecht mit einer Frist von sechs Monaten: Der Käufer kann bei Mängeln den Vertrag wandeln, also die Ware gegen Erstattung des Geldes zurückgeben. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.02.2002)