Mörtelmischbetrieben

  1. Hilfspoliere, Hilfsschachtmeister, Hilfsmaschinenmeister, Ofenwächter im Feuerungsbau und die ihnen gleichgestellten Hilfsmeister in Beton- Mörtelmischbetrieben sowie in Fertigbaubetrieben des Baugewerbes erhalten den Sommerlohnausgleichsbetrag nicht. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)