MABB

2 Weiter →
  1. Dieser Konsens, der nicht zuletzt auf Druck der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) zustandegekommen war, die mit dem Entzug einer Frequenz gedroht hatte, schien den Rosenkrieg zu beenden. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  2. So schlug die MABB bereits vor, den Berliner Rundfunk wieder an den Berliner Zeitung Verlag zu verkaufen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  3. Die MABB werde sich aber an die Empfehlung der DLM halten und ein Prüfverfahren durchführen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  4. Der SFB erhält danach wie geplant rund 1,2 Millionen Mark, die laut Beschluß der MABB für die Mitfinanzierung der Rundfunkorchester und Chöre GmbH geplant sind. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  5. Wie die MABB am Donnerstag zur Begründung sagte, erfülle die Deutsche Telekom bisher nicht die Anforderungen für einen Versuchsbetrieb und habe auch nicht die notwendigen verbindlichen Zusagen gegeben. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  6. Die öffentliche Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) hatte seit 2002 Steuergeld als Beihilfe an Privatsender gegeben, damit die beim terrestrischen Digitalfernsehens DVB-T mitmachen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.11.2005)
  7. Er versicherte, daß ihm der Direktor der MABB, Hans Hege, noch am 13. November "in einem langen Gespräch versichert habe", daß er mit dem Geld rechnen könne. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  8. Eine andere Auffassung vertritt die MABB: "Wir sind vom Gesetzgeber beauftragt, die digitale Technik zu fördern", betont Grams. ( Quelle: TAZ 1997)
  9. Der Sprecherin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) Susanne Grams muß man wegen ihrer Argumentation "knapp 30 000 Bürger polnischer Nationalität mit Hauptwohnsitz Berlin" Nachhilfe-Unterricht erteilen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  10. Die Privatsender fordern einer Studie der Medienanstalt Berlin/ Brandenburg (MABB) zufolge liberalere Mediengesetze: Sie wollen bei Vermarktung und Programmproduktion stärker kooperieren und sich zu Funkhäusern zusammenschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 08.03.2005)
2 Weiter →