Wenn das die Gegenwart ist, die an die Stelle der soeben 'bewältigten` Vergangenheit tritt, dann ist es um die Zukunft des Maßregelvollzuges schlecht bestellt.
( Quelle: Die Zeit (31/2003))
Oberärztin Jähnig gibt ein Beispiel: Ein etwa 60jähriger Mann hatte im Urlaub seines Maßregelvollzuges ein Mädchen entführt und mehrfach vergewaltigt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Bei voller Anrechnung des Maßregelvollzuges wäre unter Berücksichtigung von zwölf Entweichungstagen das Strafende auf den 31. 12. 1991 gefallen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)