Magisterprüfungsordnung

  1. Doch bei nicht wenigen der vielleicht 160 Anwesenden scheint vor allem der Hinweis, es handele sich um eine Vorlesung, zwischenprüfungsrelevant nach MPO (Magisterprüfungsordnung), die Entscheidung zum Besuch maßgeblich beeinflusst zu haben. ( Quelle: Welt 1999)