Maklererlaubnis

  1. Hinsichtlich des Widerrufs einer Maklererlaubnis entschied das OVG Bremen, daß es bei der gerichtlichen Überprüfung des Widerrufs einer Maklererlaubnis auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides ankomme (130). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Hinsichtlich des Widerrufs einer Maklererlaubnis entschied das OVG Bremen, daß es bei der gerichtlichen Überprüfung des Widerrufs einer Maklererlaubnis auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides ankomme (130). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)