Mandatsausübung

  1. Auch die von vielen prominenten Grünen angestrebte Aufhebung der Trennung von Amts- und Mandatsausübung kam nicht auf die Tagesordnung. ( Quelle: Junge Welt 1999)
  2. Allgemein ziele das Überprüfungsverfahren letztlich auf einen Mandatsverzicht belasteter Abgeordneter und greife damit in die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Mandatsausübung ein. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. Darin wird festgelegt, daß die Mandatsausübung im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten stehen muß. ( Quelle: Die Welt vom 24.06.2005)