Mangelhaftigkeit

  1. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Pachtentgelts könne sich allenfalls aus § 537 i. V. mit § 581 II BGB wegen etwaiger Mangelhaftigkeit der Pachtsache ergeben. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Die Verwirkung des Minderungsrechts beruht aber nun auf der Erwägung, daß dem Mieter die Mietsache trotz deren Mangelhaftigkeit den vereinbarten Preis wert ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Der Bundestagspräsident muß die Rechenschaftsberichte der CDU aus den letzten Jahren wegen Mangelhaftigkeit abweisen. ( Quelle: Junge Freiheit 2000)