Mannheim-Neuostheim

  1. Der Pacht- und Erbbauvertrag zwischen der Stadt Mannheim und der in ihrem Eigentum stehenden städtischen Flugplatz GmbH für den Verkehrslandeplatz in Mannheim-Neuostheim ist vom Gemeinderat um fünfzig Jahre verlängert worden. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)