Wenn nichts besonderes bestimmt ist, sind für Zwecke der Entschädigungsberechnung auf Reichsmark, Mark der Deutschen Notenbank oder Mark der DDR lautende Geldsummenbeträge im Verhältnis 1:1 als DM-Beträge anzusetzen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Liste verzeichnet sein Jahresgehalt von 15 444 Mark der DDR; damit lag er etwa im Stasi-Durchschnitt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.10.2005)
Am Stand des Hamburger Kaffeeverkäufers hat die Mark der DDR auch ihre Funktion als Lohnwährung bereits abgegeben.
( Quelle: TAZ 1990)