Eine vorherige Prüfung aller Angebote auf Markenverletzung sei aber nicht zumutbar, da die Anbieter ihre Waren in einem automatischen Verfahren direkt ins Internet stellten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.03.2004)
Die Kanzlei führt eine angebliche Markenverletzung bei Benutzung des Begriffs "Webspace" ins Feld.
( Quelle: ZDNet 1999)