Zum Beispiel habe es der Immobilienmakler Martin Hahn versäumt, die zwischen seinem Klienten Heiko Herrlich und Borussia Mönchengladbach mündlich vereinbarte Ausstiegsklausel in den Vertrag aufnehmen zu lassen, erinnert Wertenbruch.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)