Mittlerweile haben fast alle Bundesländer scharfe Sofortmaßnahmen beschlossen: Zuchtverbot, Haltung nur mit Erlaubnis, Hundeführerschein, Maulkorb- und Leinenpflicht für gefährlich eingestufte Hunde.
( Quelle: Junge Welt 2000)
Verstöße gegen die Hundeverordnung - beispielsweise gegen Maulkorb- und Leinenzwang - können mit Geldbußen von bis zu 10 000 Mark belangt werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Die meisten Bundesländer hatten für diese Hunde bereits vor der Regelung durch den Bund einen Maulkorb- und Leinenzwang verhängt und die Haltung der Tiere von einer behördlichen Erlaubnis oder einer Wesensprüfung abhängig gemacht.
( Quelle: Tagesschau Online vom 17.03.2004)
Letzteres wäre dringend zu wünschen, verträgt sich allerdings nicht mit Maulkorb- und statuarischen Radikalenerlassen.
( Quelle: Die Zeit (35/2002))
Doch das Maulkorb- Vergehen müsste auch in Paragraf 12 aufgeführt sein, in dem alle strafbaren Ordnungswidrigkeiten zusammengefasst sind.
( Quelle: Tagesspiegel vom 04.06.2005)