Medikamentenpackung

  1. Seit dem 1. Juli 1997 müssen Patienten, je nach Packungsgröße, neun, elf und 13 DM auf jede ärztlich verordnete Medikamentenpackung zuzahlen. ( Quelle: Welt 1998)
  2. Nach dem Gesetz muß eine Kasse für jeden Zehntel-Prozentpunkt, um den sie ihren Beitragssatz erhöht, im darauffolgenden Jahr die Selbstbeteiligung der Patienten automatisch um eine Mark pro Medikamentenpackung anheben. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  3. Nicht nur seit dem Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) haben wir in unserer Frauenarztpraxis mit unseren Patienten um jede Medikamentenpackung gerungen. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 20.05.2005)