Mehrbedarfes

  1. Nicht berücksichtigt werden einige zweckbestimmte Zuwendungen und Bezüge aus öffentlichen Mitteln, die wegen eines krankheitsbedingten, behinderungsbedingten oder aus anderen Gründen unabweisbaren Mehrbedarfes gewährt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 15.02.2005)