Mehrwertsteuerausgleich

  1. Erst die konsequente Anwendung dieses Prinzips auch im grenzüberschreitenden Warenaustausch läßt die Partnerstaaten der EU zu einem wahren Binnenmarkt zusammenwachsen, denn nur dann fällt der Mehrwertsteuerausgleich beim Ex- und Import weg. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)