Meldeverfahren

  1. Seit dem 1.Januar ist in der Bundesrepublik ein Meldeverfahren auch bei "geringfügiger Beschäftigung" sowie ein neuer Sozialversicherungsausweis gültig. ( Quelle: TAZ 1990)
  2. Diese Fälle dürften durch die geplanten Meldeverfahren künftig nicht mehr unentdeckt bleiben. ( Quelle: Tagesspiegel vom 06.04.2004)
  3. Vor Jahresfrist setzten sich in der Langenselbolder Klosterberghalle auf Anregung des Hanauer Jagdclubs Vertreter von ADAC, Polizei, Straßenbauverwaltung gemeinsam mit den Kreisjagdberatern an einen Tisch, um ein Meldeverfahren auszutüfteln. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  4. Geringfügig Beschäftigte in privaten Haushalten sind in das Meldeverfahren einbezogen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)