Menschenhandels

1 3 Weiter →
  1. Wörtlich: "Es ist nicht nur eine Vermutung, sondern eine Tatsache, daß ein Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels und Körperverletzung gegen S. F. läuft". ( Quelle: TAZ 1997)
  2. Die Strafprozessordnung ermöglicht dies bei Personen, die der Geldwäsche, des Menschenhandels, der Bandendiebstahl, Raubes oder Erpressung verdächtig sind. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
1 3 Weiter →