Methadon-Behandlung

  1. Auch wenn keine lebensbedrohende Erkrankung neben der Drogensucht - wie zum Beispiel Aids - vorliege, könne die Methadon-Behandlung angebracht sein, entschieden die Richter. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Als Kostenträger der Methadon-Behandlung, meint auch Helga Solinger, sollten die Kassen die psychosoziale Betreuung nicht nur einfordern, sondern sie als Leistung anerkennen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  3. In Hamburg, Bremen und München sei es üblich, auch im Krankenhaus mit einer Methadon-Behandlung zu beginnen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)