Rechtsanwältin Ulrike Horstmann forderte daher für minderjährige Vergewaltigungs- und Mißbrauchsopfer unabhängig von den familiären Einkommensverhältnissen das Recht auf einen staatlich bezahlten und in diesen Fragen kompetenten Anwalt.
( Quelle: TAZ 1997)
In dem Prozeß hatte zum erstenmal ein Mißbrauchsopfer aus dem Ausland vor einem deutschen Gericht ausgesagt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)